Training
Firmenschulung und Löschvorführung – speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmt
Wie im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG §25) müssen Ihre Mitarbeiter im Umgang und mit der Handhabung von Tragbaren Feuerlöschern nachweislich geschult werden.
Wir stimmen diese Schulung im Vorfeld speziell auf Ihren Betrieb ab und übernehmen danach die nachweisliche Schulung Ihrer Mitarbeiter.
Die Schulung gliedert sich meist in einen theoretischen- und einen praktischen Teil.
Der theoretische Teil umfasst:
- Betrieblicher Brandschutz
- Brandgefahren
- Verbrennung
- Verhalten im Brandfall
- Richtiges Löschen in der Theorie
Der praktische Teil umfasst:
- Demonstration des richtigen Löschens
- Fettbrand
- Funktion eines Feuerlöschers
- Löschen mittels Löschdecke